service-system GmbH Verwaltungsmanagement
Wichtiger rechtlicher Hinweis!
Die service-system GmbH Verwaltungsmanagement erbringt ausschließlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3+4 StBerG. Die Hilfeleistung in Steuersachen beschränkt sich auf das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung und die Erstellung lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen.